70 kmh und kein Kraftfahrzeug?

3.5.2023 – Schon sonderbar, daß es des OGH bedurfte....aber mit diesem Spruch wird wohl klar, daß es ohne Kennzeichen und Pflichtversicherung nicht gehen wird. Höchste Zeit.

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Man vergleiche die Invalidenfahrzeuge mit 25 kmh und roten Taferln...aber Einspurige dürfen 70 ohne Versicherung fahren....? Welche Lobby hat das bisher verhindert?

Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@verag.at

zum Artikel: „Verwaltungsgerichtshof: Wann ein E-Scooter ein Kraftfahrzeug ist”.

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