2.10.2026
Bereits am 23. Juli ist die neue Versicherungsvermittlungs-Verordnung 2026 („Zugangsverordnung“) in Kraft getreten (VJ 10.8.2026). Seit 1. Oktober ist nun auch die neue Versicherungsagenten-Befähigungsprüfungsordnung in Kraft.
Während die Zugangsverordnung Bestimmungen über mögliche Befähigungsnachweise – insbesondere die Befähigungsprüfung – enthält, umfasst die Befähigungsprüfungsordnung Vorgaben zu Inhalt und Durchführung der Befähigungsprüfung.
Sie regelt, wie sich die Befähigungsprüfung gliedert, welche Prüfungsleistungen angerechnet werden und wie die Bewertung erfolgt.
Das Bundesgremium der Versicherungsagenten stellt auf seiner Website einen Frage-Antwort-Katalog zum Berufszugang zur Verfügung.




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