Bei Reparaturarbeiten in einem Supermarkt ließen Arbeiter ein großes Blechstück auf dem Boden liegen, es gab keine Absperrungen oder Warnhinweise. Eine unaufmerksame Kundin rutschte auf dem Blech aus und verletzte sich. Der OGH musste entscheiden, ob der Supermarktbetreiber haftet. (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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