Der Pkw-Kaskoversicherer hatte nach einem Unfall auf einem Parkplatz eine vorläufige Deckungszusage erteilt, nach der Auswertung einer Videoaufzeichnung, die er vom Hauseigentümer erhielt, diese aber zurückgezogen. Der OGH entschied, ob ein Verstoß gegen die DSGVO vorlag. (Bild: webandi bei Pixabay)
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