An einem Baugerüst wurden Manipulationen vorgenommen, weshalb der Kläger zwölf Meter in die Tiefe stürzte und schwer verletzt wurde. Wer die Manipulationen vorgenommen hatte, ließ sich nicht feststellen. Der OGH musste klären, ob Gerüstaufsteller, Gerüstbenützer oder Baustellenkoordinator in diesem Fall haften.
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