Weil „Erb- und Familienrechtsschutz“ in einer Beilage zum Antrag beschrieben und das gesamte Produktportfolio im Anhang zur Polizze aufgelistet ist, verlangte ein Arzt für einen Rechtsstreit Deckung von seinem Versicherer, obwohl der Baustein nicht extra vereinbart war. Zu Recht?
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