Nach dem Einsturz einer Werkshalle aufgrund von Schneedruck forderte ein Unternehmen von seinem Versicherer neun Millionen Euro. Der Versicherer lehnte die Deckung unter anderem mit dem Argument ab, das Unternehmen habe fahrlässig nicht für eine Absicherung des Gebäudes gesorgt, auch die Wiederherstellung sei nicht gesichert. Der Fall landete beim OGH. (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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