Nachdem ein Versicherungsnehmer einen Unfall nicht rechtzeitig gemeldet hat, warf ihm der Versicherer Täuschungs- und Verschleierungsabsicht vor. Die Frage, ob der Versicherer trotzdem zahlen muss, weil er von anderer Seite rechtzeitig informiert wurde, landete beim OGH. (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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