Ein Starkregenereignis war Ursache dafür, dass das Niederschlagswasser in mehreren Lichthöfen nicht mehr abrinnen konnte und in das Mauerwerk eindrang. Der Versicherer lehnte eine Deckung ab, nur eine direkte Einwirkung von Niederschlagswasser sei versichert, außerdem habe es sich um eine Überschwemmung gehandelt. Der Fall landete beim OGH. (Bild: Tingey Injury Law Firm)
mehr ...