Ein Arbeitnehmer, der seinen bisherigen Beruf als Außendienstmitarbeiter nicht mehr ausüben kann, beantragte eine Berufsunfähigkeitspension. Als die Pensionsversicherungsanstalt dies ablehnte, entbrannte ein Streit über die Zumutbarkeit einer Verweistätigkeit, den der Oberste Gerichtshof entschied. (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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