Nachdem ein Wanderer auf einem alpinen Steig tödlich verunglückte, klagte seine Witwe den Errichter des Steigs und die Gemeinde. Ursache für den Absturz war, dass die Seilsicherung, an der er sich festhalten hatte wollen, in desolatem Zustand war und abriss. Der Fall landete beim OGH.
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