Eine Versicherungsnehmerin hatte im Antrag zu einer Lebensversicherung im Feld „Bezugsrecht im Todesfall“ ihre beiden Söhne angegeben, später angeblich mit einer anderen Person aber eine vertragliche Vereinbarung zur Übertragung der Lebensversicherung getroffen. Der OGH entschied, wem die Summe zusteht. (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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