Ein Dienstnehmer fordert von seiner Versicherungsanstalt nach einem Unfall, den er am Weg zur Arbeit mit seinem E-Scooter erlitten hat, eine Versehrtenrente. Der Versicherer lehnte ab, ein E-Scooter sei ein Spiel- oder Sportgerät, dessen Gefahr sich bei dem Unfall verwirklicht hat. Der OGH entschied den Fall. (Bild: Andreas Volz auf Pixabay)
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