Ein gelernter Berufskraftfahrer war jahrelang bei der Müllabfuhr beschäftigt; diese Tätigkeit kann er aus Gesundheitsgründen nicht mehr ausüben und fordert eine Invaliditätspension. Dem Obersten Gerichtshof stellte sich die Frage, ob der Kraftfahrer auch auf Hilfstätigkeiten verwiesen werden kann. (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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