Eine Versicherte hatte Honorarnoten für ärztliche Behandlungen eingereicht. Ihrer Meinung nach waren die Kosten für (externe) Laboruntersuchungen in den vom Arzt verrechneten Pauschalbeträgen inkludiert, sie hätten daher erstattet werden müssen. Die Kasse hielt entgegen, die Laboranalysen seien auf den Rechnungen nicht ausgewiesen.
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