Der Oberste Gerichtshof wollte wissen, ob eine Fluglinie dafür haftet, wenn ein auf dem Ablagebrett stehender Kaffebecher aus ungeklärter Ursache umkippt und einen Fluggast verletzt. Die Frage, ob es einen Zusammenhang zwischen dem Unfall und dem Betrieb des Flugzeugs geben muss, entschied nun der Europäische Gerichtshof.
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