Der gemietete Anhänger eines Lkw geriet in einer Kurve über den Fahrbahnrand, kippte um und wurde beschädigt. Der Haftpflichtversicherer des Lkw verweigerte eine Leistung mit der Begründung, es liege kein Drittschaden vor. Der Fall landete beim OGH. (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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