Ein Versicherungsnehmer hatte im alkoholisierten Zustand eine Tür mit voller Wucht aufgestoßen, wodurch eine Frau, die sich gerade hinter der Tür befand, verletzt wurde. Vor Gericht wurde er rechtskräftig zu Schadenersatz verurteilt, von seinem Haftpflichtversicherer fordert er nun den Betrag zurück. Der Fall landete beim OGH. (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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