Erst mehr als zwei Jahre nach seinem Unfall richtete der Kläger die finale Forderung an seinen Versicherer. Dieser wies ab, die Ansprüche seien verjährt. Bald nach dem Unfall und innerhalb der gesetzlichen Frist war aber schon eine erste Klage eingegangen, unter Vorbehalt einer Ausweitung auf die letztendliche Summe.
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