Nachdem ein Arbeitnehmer bei der Benützung eines Aufzugs in einer Ölmühle verletzt wurde, sahen Unfallversicherungsanstalt und Gesundheitskasse Fehler bei den gewerbebehördlichen Überprüfungen und klagten Republik und das Burgenland. Der Fall landete beim OGH. (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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