Vorsicht

9.2.2011 – Die jungen Kollegen werden nie hochkommen, da sie ja nie einen eigenen Kundenstock haben, dieser ist bei der M.B.P. Da nützt auch nichts, dass die Verträge separat geführt werden etc., es sind die Verträge der M.B.P, sonst macht es keinen Sinn. Ich würde diesen Kooperationsvertrag sehr genau lesen und von einem Anwalt prüfen lassen. Ein Horrosszenario wäre auch ein Konkurs der M.B.P., verursacht durch einen grossen Haftungsfall. Die Provisionen sind keinesfalls gesichert, viele Kollegen haben schon mit Kooperationen Lehrgeld bezahlt, meistens kommt man erst nach vielen Jahren darauf.

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Gottfried Tosodil

gtosodil@yahoo.de

zum Artikel: „Kooperationsangebot für Makler”.

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