Eigentlich

23.2.2011 – Ob sich der Masseverwalter im worst case darum kümmert, wer der eigentliche oder uneigentliche Bestandsinhalber ist, sei einmal dahingestellt. Die spannende Frage ist aber, zu welchen abenteuerlichen Ausformungen offenkundig die Gewerbeordnung bzw. Umsetzung der Vermittlerrichtlinie geführt hat. Ein Pool, der Makler ist und Mehrfachagent und mit angeblich 1.000 Vermittlern zusammenarbeitet. Mit Maklern, Agenten, Vermögensberatern und angeblich zahllosen Finanzdienstleistungsassistenten.

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Festgehalten sei, daß Letztere keinerlei Versicherungen beraten und vermitteln dürfen. Und festgehalten sei, daß ein Makler kein Geschäft von Agenten entgegennehmen darf. Aber nachdem heutzutage eigentlich immer die Unschuldsvermutung gilt, nehme ich an, dass die gewerblichen Vorschriften penibel eingehalten werden. Spannend, wie die Geschäftserbringer dies auf ihren Geschäftspapieren darlegen? Subagent eines Mehrfachagenten, der fallweise auch Makler ist? Dieser Fa zeigt, dass eine Reform der Gewerbeordnung unerläßlich ist. Eigentlich!

Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@verag.at

zum Artikel: „Arisecur: 100 Prozent Provision für die Partner”.

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