Trotz Lehrabschluss und Versicherungszeiten keine Pension?

18.6.2024 – Trotz vieler bestehender Krankheiten hat eine Frau eine normale Schulausbildung abgeschlossen und bei einem Verein eine Ausbildung als Bürokauffrau absolviert, wobei sie auch Pflichtversicherungszeiten erworben hat. Ihren Antrag auf eine Berufsunfähigkeitspension lehnte die Pensionsversicherungsanstalt ab. Zu Recht? (Bild: Tingey Injury Law Firm)

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Ausbildung · Berufsunfähigkeit · Sozialrecht
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