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Scherzgrenzen in der Haftpflichtversicherung

27.3.2025 – Am 1. April gilt es, auf der Hut zu sein – nicht nur für potenzielle Aprilscherzopfer, sondern auch für jene, die Spaß daran haben, andere in den April zu schicken. Denn wer es zu bunt treibt, sollte nicht auf die Deckung seiner Haftpflichtversicherung hoffen, macht die Helvetia aufmerksam.

1. April (Bild: Alexa/Pixabay)
Bild: Alexa/Pixabay

Der Countdown läuft: In weniger als einer Woche heißt es wieder, sich einen Tag lang hochkonzentriert in Acht zu nehmen, um das Risiko, Opfer eines Aprilscherzes zu werden, zu minimieren.

Nun könnte man eine valide Handlungsoption darin sehen, die Flucht nach vorne zu ergreifen: Besser, als selbst auf eine schändliche April-April-Attacke hereinzufallen, ist schließlich, die anderen hereinfallen zu lassen. „Auch Spaß muss sein“, wusste immerhin schon vor Jahren eine Legende des ORF-Kinderprogramms.

Gleichzeitig gilt aber die Handlungsmaxime: „Treib den Scherz nicht allzu weit, sonst endet er mit Bitterkeit.“ Insbesondere sollte man nicht damit rechnen, dass Schadenfälle infolge von Schadenfreude von der Schadenversicherung gedeckt sind.

Haftpflichtversicherung hat Scherzgrenze

Darauf jedenfalls macht die Helvetia Versicherungen AG aus jahreszeitlich gegebenem Anlass aufmerksam: „Während harmlose Streiche für Erheiterung sorgen, können zu drastische oder schlecht geplante Aktionen schnell nach hinten losgehen.“

Ein gelungener Aprilscherz sorge für Lacher, aber nicht für Kopfschütteln oder Schadenersatzforderungen, betont die Helvetia: Selbst beim nicht böse gemeinten, aber überzogenen Aprilscherz dürfe ein Scherzkeks nicht mit dem Schutz seiner Haftpflichtversicherung rechnen.

Daten zu Schäden infolge von Aprilscherzen sind zwar nicht verfügbar, nichtsdestoweniger rät die Helvetia: Wer sicherstellen wolle, dass der 1. April nicht humorlos endet, solle besser bei Streichen bleiben, die keine Sach- oder Personenschäden nach sich ziehen.

Versicherungstechnisch adäquat aprilgescherzt

Dazu hat der Versicherer sozusagen einen Leitfaden für den schaden/unfall-freien Aprilscherz zusammengestellt. Zu beherzigen sind demnach folgende Prinzipien:

1. Das Timing. Ein guter Aprilscherz sollte am Morgen oder spätestens am Vormittag stattfinden. Wer nach dem Mittag einen Scherz macht, gelte als „Aprilnarr“.

2. Spaß ja – Schreck nein. Der beste Scherz sollte auf den ersten Blick plausibel erscheinen, er darf aber nicht zu realistisch sein. Wenn eine Geschichte zu glaubwürdig ist, kann sie schlimmstenfalls Angst, Stress oder Panik auslösen. „Daher lieber mit einem Augenzwinkern übertreiben.“

3. Nicht jeder ist für Aprilscherze zu haben. Familienmitglieder oder Freunde können das amüsant finden, Geschäftspartner beispielsweise aber nicht. Fingerspitzengefühl ist also gefragt, „denn der beste Scherz ist der, über den auch das ‚Opfer‘ herzhaft lachen kann“.

4. Zeitnah die Auflösung liefern. Ein Aprilscherz ist nur dann gelungen, wenn die Auflösung am gleichen Tag erfolgt. „So bleibt niemand ratlos zurück und alle können gemeinsam über den Streich schmunzeln.“

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