WERBUNG

Rechtsstreit mit Kaskoversicherer wegen Vorschadens

14.9.2023 – Der Versicherungsnehmer argumentiert, dass der Vorschaden so gering gewesen sei, dass er gar nicht repariert hätte werden können, auch bei der Pickerl-Überprüfung sei kein Mangel festgestellt worden. Dem schloss sich die Schlichtungsstelle der Makler an: Der Begründung für die Deckungsablehnung könne nicht gefolgt werden, die Zahlung wurde empfohlen.

Symbolfoto (Bild: Th G bei Pixabay)
Symbolfoto (Bild: Th G bei Pixabay)

Im Februar 2022 wurde die Windschutzscheibe eines Pkw durch einen Steinschlag beschädigt und musste ausgetauscht werden. Die Kosten dafür beliefen sich auf knapp mehr als 1.100 Euro.

Der Fahrzeugbesitzer hatte eine Kaskoversicherung abgeschlossen, für die die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung (AKKB 2016) vereinbart waren.

Demnach waren bei Pkw unter anderem auch Bruchschäden ohne Rücksicht auf die Schadenursache an Windschutz-(Front-), Seiten- und Heckscheiben versichert.

Versicherer lehnte Deckung wegen Vorschadens ab

Der Autobesitzer forderte die Deckung der bezahlten Rechnung abzüglich des vereinbarten Selbstbehalts, in Summe 775,78 Euro. Der Versicherer lehnte die Zahlung ab.

Er begründete dies damit, dass bei der Kaskoantragsbesichtigung ein Steinschlagschaden festgestellt worden war und die Windschutzscheibe aufgrund dessen hätte ausgetauscht werden müssen.

Es könne keine Entschädigungsleistung erbracht werden, wenn die Scheibe zwischenzeitlich nicht nachweislich ausgetauscht wurde.

Kein Grund für Reparatur oder Austausch

Darauf wandte sich der Versicherungsnehmer über seinen Makler mit einem Schichtungsantrag an die Rechtsservice- und Schlichtungsstelle des Fachverbands der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten (RSS).

Er argumentiert, dass der damals festgestellte Sprung so minimal gewesen sei, dass er keine Funktionsbeeinträchtigung darstellte und gar nicht repariert werden konnte. Außerdem sei der Schaden bei der behördlichen Überprüfung nach § 57a KFG nicht beanstandet worden.

Der Versicherer beteiligte sich nicht an dem Schlichtungsverfahren, weshalb der vom Versicherungsnehmer geschilderte Sachverhalt der Empfehlung zugrunde zu legen war.

Dazu betont die RSS, dass aufgrund der Geringfügigkeit des Vorschadens kein Anlass für eine Reparatur oder gar für einen Austausch bestand. Der Begründung für die Deckungsablehnung könne daher nicht gefolgt werden, dem Versicherer wurde die Zahlung von 775,78 Euro empfohlen.

Weitere Informationen

Die Empfehlung der RSS kann als PDF-Dokument (148 KB) von der Website des Fachverbandes heruntergeladen werden.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Pkw · Versicherungsmakler
 
WERBUNG
WERBUNG
Ihr Wissen und Ihre Meinung sind gefragt

Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.

Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu! Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.at.

Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.at.

Täglich bestens informiert!

Der VersicherungsJournal Newsletter informiert Sie von montags - freitags über alle wichtigen Themen der Branche.

Ihre Vorteile

  • Alle Artikel stammen aus unserer unabhängigen Redaktion
  • Die neuesten Stellenangebote
  • Interessante Leserbriefe

Jetzt kostenlos anmelden!

VersicherungsJournal in Social Media

Besuchen Sie das VersicherungsJournal auch in den sozialen Medien:

  • Facebook – Ausgewähltes für den Vertrieb
  • Twitter – alle Nachrichten von VersicherungsJournal.at
  • Xing News – Ausgewähltes zu Karriere und Unternehmen
Diese Artikel könnten Sie noch interessieren
28.8.2023 – Während eine Versicherungsnehmerin die Heckklappe ihres geparkten Kfz öffnete, um Einkäufe einzuräumen, rollte ihr Einkaufswagen davon und beschädigte ein anderes Fahrzeug. Weil sowohl Kfz-Haftpflicht- als auch Privathaftpflichtversicherer eine Deckung ablehnten, wandte sie sich an die Schlichtungsstelle der Makler. (Bild: Tingey Injury Law Firm) mehr ...
 
19.4.2023 – Mit welchen Herausforderungen Versicherer im Bereich des Kfz-Geschäfts aktuell konfrontiert sind und welche Lösungen sie dafür sehen, beleuchten wir im aktuellen VersicherungsJournal Spezial, das Sie wie immer kostenlos bestellen oder online lesen können. (Bild: 9dreamstudio bei AdobeStock) mehr ...