Neuerungen in der BU der Continentale

14.6.2024

Nach einer Mitteilung der Continentale Assekuranz Service GmbH (CAS) wurden in der Continentale-Berufsunfähigkeitsversicherung bei über 900 Berufen, insbesondere in Handwerk und Industrie, die maximal versicherbaren Renten auf 1.500 Euro monatlich bzw. 18.000 Euro jährlich angehoben.

Ebenfalls angehoben habe man die Pauschalgrenzen, bis zu denen ein Versicherungsnehmer ohne weitere Einkommensangaben Versicherungsschutz beantragen kann. „Hier liegen die Grenzen nun ebenfalls bei 1.500 Euro monatlich beziehungsweise 18.000 Euro jährlich.“ Dies komme vor allem Lehrlingen und Schülern zugute.

Weiters sei der Annahmeprozess für Vermittler und Kunden vereinfacht worden. Nunmehr genüge die Beantwortung der Gesundheitsfragen im Antrag bei Monatsrenten bis 3.000 Euro; bisher betrug die Grenze 2.500 Euro.

Erst bei über 3.000 Euro sei ein ärztliches Zeugnis mit Untersuchung durch einen praktischen Arzt erforderlich. „Bei über 4.000 Euro Monatsrente muss ein ärztliches Zeugnis mit Untersuchung durch einen Facharzt für Innere Medizin angefügt werden. Bisher lag diese Grenze bei 3.500 Euro.“

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Berufsunfähigkeit · Gesundheitsreform
 
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