Mehr Klarheit nötig

16.2.2011 – Was ist jetzt wirklich dran? Wenn ich die Nachrichten richtig in Erinnerung habe, dann gibt es einen Wechsel in der Kammer-Rahmenvereinbarung von Generali zu Uniqa und einen neuen Anbieter namens Städtische. Jetzt scheinen also die großen Drei neue Tarife anzubieten. Der Wechsel eines VR an sich kann ja nicht sündhaft sein, sonst würde die Kammer bzw. der beauftragte Makler ja auch nicht gewechselt haben. (das ist ja das tägliche Brot jedes Maklers und sollte nicht diffamiert werden). Neben der Darstellung der jeweils eigenen Position und der – beiläufigen? – Unterbutterung von Mitbewerbern wäre aber doch interessant zu lesen, wie sich das Preis-Leistungsverhältnis denn wirklich darstellt. Fehlen irgendwo vorgeschriebene Deckungen, gibt es überhöhte Preise für Balkonlösungen, die nur für einzelne Anwälte von Bedeutung sind, aber allen aufgebürdet werden?

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Gerald Tschrepitsch

g.tschrepitsch@industrie-risk.at

zum Artikel: „Der beste Schutz für Anwälte”.

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