11.4.2024 – Um eine Änderung im Zusammenhang mit dem Anspruch auf Rehabilitationsgeld und weitere sozialversicherungsrechtliche Themen standen am Mittwoch auf der Tagesordnung des Ausschusses. Während der ÖVP/Grüne-Antrag angenommen wurde, wurden andere Anträge vertagt, darunter einer der SPÖ auf verfassungsrechtliche Verankerung von Prinzipien der ersten Säule und einer der FPÖ auf Änderungen in der zweiten und dritten Säule.
Der Sozialausschuss im Nationalrat hat sich am Mittwoch unter anderem mit einer von den Regierungsfraktionen beantragten Sammelnovelle zum Sozialversicherungsrecht (3983/A) befasst.
Diese wurden mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und Neos mehrheitlich angenommen, wie die Parlamentskorrespondenz berichtet.
Eine der in der Novelle vorgesehenen Änderungen betrifft bestehende Ansprüche auf Rehabilitationsgeld.
Dabei gehe es um eine Klarstellung bei der Zu- und Aberkennung von Leistungen, stellte Sozialminister Johannes Rauch laut Parlamentskorrespondenz fest. So gebe es in Zukunft entweder Rehabilitationsgeld- oder Pensionsbezug.
Künftig soll, wie die Antragsteller formulieren, gelten, „dass der Anspruch auf Rehabilitationsgeld nach § 143a ASVG nicht nur bei Anfall einer (vorzeitigen) Alterspension, sondern auch bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen für eine (reguläre) Alterspension erlischt“.
Hintergrund ist das Sozialrechtsänderungsgesetz 2021, mit dem der Anspruch auf Rehabilitationsgeld als Ersatz für die befristete Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension („Rehabilitation vor Pension“) geschaffen worden war.
Dem soll die Novelle – in Anlehnung an die Regelung in § 22 Abs. 1 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes – Rechnung tragen.
Zu den vertagten Anträgen von Oppositionsparteien zählt ein Antrag, der bereits seit 2019 im Ausschuss lagert. Der von der SPÖ eingebrachte Antrag fordert eine verfassungsrechtliche Absicherung des österreichischen Pensionssystems (140/A).
Nach einem solchen „Bundesverfassungsgesetz über die Prinzipien der gesetzlichen Pensionsversicherung“ soll das gesetzliche Pensionssystem allen Versicherten eine Pension garantieren, „die den Lebensstandard sichert und vor Altersarmut schützt“.
Dies solle laut dem Gesetzesvorschlag gewährleistet werden durch: „1. eine solidarische Pflichtversicherung (Einkommenssolidarität und Risikosolidarität), 2. finanziert nach dem Umlageverfahren, einschließlich 3. einer gesetzlich näher zu bestimmenden Ausfallsgarantie durch staatliche Zuschüsse (Bundesmittel)“.
Ebenfalls vertagt wurde der Antrag der FPÖ auf Einführung einer „Mindestertragsgarantie für die 2. und 3. Säule der Pensionsvorsorge“ und „steuerliche Entlastung der Leistungsberechtigten der Pensionskassen“ (3184/A(E)).
Der Antrag war auch schon in der Februar-Sitzung behandelt worden (VersicherungsJournal 22.2.2024).
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