Makler sind keine „Formular-Ausfüller”

10.8.2011 – Makler sind keine „Formular-Ausfüller”. Versicherungsmakler sind ihren Kunden bei der Errichtung oder Anpassung von Versicherungsverträgen behilflich. Den Vertrag schließen bekanntlich der Interessent und der Versicherer ab. Versicherungsmakler stellen keine Versicherungsanträge, außer für sich selbst. Antragsteller ist immer der Kunde als Interessent, unterstützt durch den Berater. Soviel zum Rechtsgebäude und zum falschen Sprachgebrauch. Als Versicherungsmakler ist es an der Zeit, sich endlich einmal gegen verbale Darstellungen zu wehren, noch dazu bei Gericht, die einem eher schlechten Produktverkäufer zuzurechnen sind. Das haben endlich auch Richter und Richterinnen zu realisieren. Offenbar ist es dem Gerichtswesen bisher verborgen geblieben, dass zur Erbringung unserer Dienstleistungen ein umfangreiches Wissen – wie insbesondere Erfahrung – erforderlich ist. Der Wissensumfang umfasst, ausgehend von einer Vielzahl an zivilen- und strafrechtlichen Normen, technisches Wissen, Sozial- und Steuerrecht, Finanz- und Rechnungswesen, Psychologie, Frage- und Verhandlungstechnik, Wahrnehmungsfähigkeiten im breitesten Umfang und vor allem Tarif- und Bedingungsrecht einer Vielzahl an Versicherungsanbietern mit ständigen Veränderungen der Regulative und noch vieles mehr. Wem nimmt es Wunder, wenn es an Wertschätzung für Versicherungsmakler in der Gesellschaft mangelt, wenn ein ganzer Berufsstand als „Formular-Ausfüller” öffentlich vorgeführt wird. Das ist in diesem Gerichtsfall der eigentliche Skandal!

WERBUNG

Walter Michael Fink

office@RMF.at

zum Artikel: „Streit um Versicherungsvertrag zum zweiten Mal bei OGH”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

Thomas Weber - Versicherer müssen selbst prüfen. mehr ...

Ihr Wissen und Ihre Meinung sind gefragt

Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.

Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu! Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.at.

Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.at.

weitere Leserbriefe
10.8.2011 – Gerald Winterhalder zum Artikel „Streit um Versicherungsvertrag zum zweiten Mal bei OGH” mehr ...
 
10.8.2011 – Bernhard Kaltenegger zum Artikel „Streit um Versicherungsvertrag zum zweiten Mal bei OGH” mehr ...
 
11.8.2011 – Horst Bühringer zum Artikel „Streit um Versicherungsvertrag zum zweiten Mal bei OGH” mehr ...