Leasing hat auch Versicherungsdimensionen

27.1.2025 – Was und wie muss man bei Leasingverträgen versichern? Was passiert bei Totalschaden des Leasingobjekts? Beim „Bildungs-Kickoff 2025“ der österreichischen Finanzdienstleister kamen im Zusammenhang mit Leasing auch Versicherungsfragen zur Sprache. (Bild: Thorben Wengert/Pixelio.de)

Rechner, Leasing (Bild: Thorben Wengert/Pixelio.de)
Bild: Thorben Wengert/Pixelio.de

Im bereits neunten Jahr fand dieser Tage der „Bildungs-KickOff“ des Fachverbandes Finanzdienstleister statt, organisiert von allen Bundesländerorganisationen der Finanzdienstleister in der Wirtschaftskammer Österreich.

Der Präsenznachmittag der Fachgruppe Niederösterreich im City Hotel St. Pölten widmete sich dem Weiterbildungs-Modul 7 – Finanzierung.

Hohe Kfz-Leasing-Quote

Als Säule der Finanzierung im Privatbereich und Gewerbe ist der österreichische Leasingmarkt ein konstant stabiler. 2023 entfielen nach Angaben des Verbandes Österreichischer Leasing-Gesellschaften 51,4 Prozent aller Kfz-Neuzulassungen auf Leasing, bei Unternehmern lag die Leasingquote sogar bei 73 Prozent.

Was die gängigen Vertragsmodelle „Finanzierungsleasing, Operating Leasing und Mietkauf“, aber auch „Mobilienleasing“ für Container, Maschinen, Geräte und Anlagen sowie „Sale and Lease back“ vereint: „Leasing ist beratungsintensiv“ und „Auto ist Emotion“ im Besonderen, sagte Wilhelm Hofschneider, Verkaufsleiter bei der Erste Bank und Sparkassen Leasing.

Bei Leasing als spezieller Form der Investitionsfinanzierung, als „Mischform zwischen Miete und Kauf“ sei „die Besicherung durch das Investitionsgut“ ein zentraler Aspekt, ergänzte Peter Stanzer, Geschäftsführer der Best Leasing Vermittlungs-GmbH. Er wies auf die folgenden speziellen Fragen zu „Leasing und Versicherung“ hin.

Versicherungspflichten?

1. Keine Leasinggesellschaft schreibt eine Haftpflichtversicherung vor, warum? Das leite sich schon aus der Zulassung ab – und erhöhe auch nicht die Rechtsgeschäftsgebühr, so der Experte.

2. Wer verlangt – noch – eine Kaskoversicherung für das Leasingobjekt? „Empfohlen wird sie von allen Gesellschaften“, sieht der Co-Autor des Standardwerks „Leasing in Österreich“ (Linde Verlag) und weist auf die „Komplexität der Effektivzinssatzermittlung“ und auf den „Verwaltungsaufwand der Vinkulierung“ in der Praxis hin.

Auch, wenn es „oft keine Verpflichtung im Leasingvertrag“ gibt, empfiehlt Stanzer dringend: Das Leasingobjekt „unbedingt kaskoversichern“. Denn sonst kommen die Kosten eines Schadens zu den Kosten, dass man das Leasingobjekt (beruflich) nicht verwenden kann und dadurch eventuell Einkommenseinbußen hat, noch hinzu.

3. Muss man auch Mobilien versichern? „Ja – in der Regel im Rahmen der Betriebsbündelversicherung“, sagt Stanzer und warnt: Einige Leasinggesellschaften verlangen Nachweise dafür; wenn man das übersieht, komme es zu einer „Ersatzvornahme zur Objektversicherung“ durch die Gesellschaft – und das sei teuer.

Gap-Klausel

4. Was ist die sogenannte „Gap-Klausel“, und wann braucht man sie? Eine Kaskoversicherung decke eine mögliche „Lücke“ zwischen der Versicherungsentschädigung und einer potenziell höheren Leasingverbindlichkeit ab, so Stanzer.

Er rät dazu, die Leasingkonstruktion zu überprüfen: Denn bei schnell tilgenden Verträgen oder Leasingverträgen mit hoher Anzahlung (auch bei Ratenkäufen) sei „ein Gap kaum vorstellbar“.

Im Falle eines Totalschadens: die Totalschadensabrechnung der Leasinggesellschaft prüfen. Denn: „Der Gap ist zum ‚Schaden vor Abzug der Depots und Kautionen‘ zu ermitteln. Die beiden sind Sicherstellungen und mindern nicht den Schaden. Sie werden erst nach Schadensfeststellung mit diesem verrechnet.“ Die Gap-Klausel bezieht sich also auf den Saldo vor Abzug von Depot und Kautionen.

Und: Die Totalschadensabrechnung erfolgt ohne Umsatzsteuer als „echter Schaden“, da die Leasinggesellschaft als Eigentümer der Geschädigte ist, ergänzt der Leasingexperte.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Ausbildung · Haftpflichtversicherung · Leasing · Verkauf
 
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