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BU-Versicherung: Streit um den Begriff Quarantäne

9.12.2020 – Die Betriebsunterbrechungsversicherung einer selbständigen Kosmetikerin umfasste auch Quarantäne als Versicherungsfall. Der Versicherer erklärt, eine Deckung für ihren Umsatzverlust im ersten Lockdown würde es nur dann geben, wenn sie selbst erkrankt wäre. Der ORF-Bürgeranwalt griff den Fall auf.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Berufsaufgabe · Gesundheitsreform · Rechtsschutz
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