Beschämende Ignoranz

4.2.2011 – Dieses Beispiel zeigt wieder einma sehr deutlich, dass eine private Vorsorge bei unserem derzeitigen Sozialsystem fast unerläßlich ist.Wenn der OGH, besetzt mit Spitzenverdienern, sich nicht in die Zwangssituation der armen Bäurin hineinversetzen kann, zeugt das von beschämender Ignoranz in Alltagsdingen. Hätte die Bäurin also keine Reben gezupft und sich nur den ganzen Tag im Schaukelstuhl ruhig verhalten, wäre diese Verletzung wahrscheinlich sehr viel später-oder auch gar nicht akut geworden. Aber sie mußte ja -im Gegensatz zu vielen a nderen-für ihren und Ihrer Familie Lebensunterhalt körperlich arbeiten! Hat man den alten Rechtsgrundsatz vergessen?-In dubo pro reo? Im Übrigen hätte man mit den sicher beachtlichen Kosten dieses Verfahrens der Frau sicher wirksam helfen können..

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Gerald Winterhalder

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zum Artikel: „Ein Arbeitsunfall oder nur ein Unfall beim Arbeiten?”.

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