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AK verglich Prämien für Eigenheim/Haushalt

12.8.2024 – Die AK Oberösterreich hat Angebote von zehn Versicherern für ein Einfamilienhaus verglichen, die Prämienbandbreite reichte von rund 622 bis rund 997 Euro. Die AK betonte dabei: Die Produkte seien im Kernbereich zwar ähnlich, im Detail jedoch sehr unterschiedlich. Sie rät deshalb, Produkte zu vergleichen und auf eine gute Beratung zu achten.

Haus (Bild: Tumisu auf Pixabay)
Bild: Tumisu/Pixabay

Die Arbeiterkammer Oberösterreich (AKOÖ) hat einen Prämienvergleich für die Eigenheimversicherung inklusive Haushaltsversicherung angestellt und am Donnerstag veröffentlicht.

Berücksichtigt sind darin zehn Anbieter: Allianz-Gruppe Österreich, Donau Versicherung AG, Helvetia Versicherungen AG, Generali Versicherung AG, Muki VaG, Oberösterreichische Versicherung AG, Uniqa Österreich Versicherungen AG, Wiener Städtische Versicherung AG, Wüstenrot Versicherungs-AG und Zürich Versicherungs-AG.

Im Kern ähnlich, aber „im Detail sehr unterschiedlich“

Dem Prämienvergleich lag ein „Einfamilienhaus mit 130 m2 Wohnfläche und vorgegebener Mindestdeckung“ zugrunde.

Dabei habe man, Stand Juli 2024, „erhebliche Preisunterschiede“ festgestellt. Die Jahresprämien ohne Selbstbehalt lagen laut AKOÖ in einem Bereich von 662,22 Euro bis 996,65 Euro.

Was die AKOÖ aber auch anmerkt: Die Versicherungsprodukte selbst seien „im Kernbereich zwar ähnlich, im Detail jedoch sehr unterschiedlich“.

„Holen Sie daher vor Abschluss des Vertrages mehrere Angebote ein und achten Sie auf eine gute Beratung“, rät die AKOÖ.

Ratschläge der Arbeiterkammer

Sie hält denn auch fest: „Der Versicherungsschutz sollte genau an den individuellen Bedarf angepasst sein.“

Dabei sei etwas an „Nebengebäude, Schwimmbecken samt Abdeckung, Solaranlage samt Gläsern, Fußboden- bzw. Wandheizung, Photovoltaikanlage, Carport, Erdkollektoren, große Glasflächen, (natürliche) Umzäunung, Schäden durch Umweltstörung (zum Beispiel durch Öltank), Hundehaftpflicht oder erhöhte Haftungsgrenzen für Bargeld, Schmuck und sonstige Wertgegenstände“ zu denken.

Empfehlenswert sei, grob fahrlässig verursachte Schäden in die Deckung einzuschließen – zumal es auch zu Leistungsablehnungen kommen könne, wenn die Abgrenzung zwischen grober und leichter Fahrlässigkeit schwierig ist.

Geachtet werden solle auch darauf, dass der Vertrag, jedenfalls grundsätzlich, einen Neuwert- und nicht nur einen Zeitwertersatz vorsieht.

Zum Herunterladen

Der Vergleich einschließlich Erläuterungen zur Berechnungsgrundlage ist auf einer Webseite der AKOÖ abrufbar.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Haushaltversicherung · Immobilie · Versicherungsaufsichtsgesetz
 
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