25.3.2025 – Was auf den ersten Blick „verlockend“ aussieht, muss es bei näherem Hinsehen nicht unbedingt sein – das das ist das Fazit einer neuen AK-Untersuchung zu Handy- und Brillenversicherungen. Teils gebe es aber beispielsweise hohe Selbstbehalte und auch Leistungseinschränkungen. In der AK-Beratung spielten unter anderem immer wieder Deckungsablehnungen eine Rolle, die mit sorgloser Verwahrung oder Verschleiß begründet werden.
Die Arbeiterkammer Wien beschäftigt sich immer wieder mit unterschiedlichen Versicherungsarten. Nun hat sie sich erstmals Versicherungen für Smartphones und Brillen angesehen.
Zu diesem Zweck habe man von November 2024 bis März 2025 aus dem Segment Mobilfunk die Unternehmen A1, Magenta, Samsung, Drei und Apple kontaktiert.
Weiters wurden von November 2024 bis Jänner 2025 vier Optiker – Fielmann, Wutscher, Hartlauer und Pearle – per E-Mail angeschrieben sowie im Dezember deren Websites auf Informationen zu Brillenversicherungen untersucht; je eine Filiale wurde persönlich besucht („Mystery Shopping“).
Verfasst wurde die 40-seitige Analyse von Michaela Kollmann und Christian Prantner, beide von der Abteilung Konsumentenpolitik, Team Finanzdienstleistungen, der AK Wien.
In der am Montag veröffentlichten Analyse heißt es: Bei Durchsicht der Tarifunterlagen falle regelmäßig auf, dass Prämien und Selbstbehalte „betragsmäßig beachtlich hoch“ seien.
Die monatlichen Prämien für einen Handyschutz reichen für ein 600-Euro-Handy laut AK-Analyse von 7,99 bis 11,49 Euro. „Die monatlichen Prämienzahlungen wirken attraktiv, aber sie läppern sich über die Laufzeit“, kommentiert Prantner.
Es gebe „zahlreiche, höchst unterschiedliche Selbstbehalte“ in einer Bandbreite von 20 bis 129 Euro, die einen Prämien-Leistungsvergleich erschweren, berichtet die AK weiter.
Unterschiede zwischen den Versicherungspaketen bestünden insbesondere in der Deckung oder Nicht-Deckung von Diebstahl und Verlust; häufig müsse dies extra versichert werden. Deckungseinschränkungen und Ausschlüsse variierten stark.
Auch bei Brillenversicherungen fanden die Tester je nach Anbieter unterschiedliche Prämien und Leistungen vor.
Die Bandbreite der Prämien für Brillen mit Einstärkengläsern beträgt den Angaben zufolge 10 bis 19 Euro pro Jahr, für Mehrstärkengläser 49 bis 60 Euro pro Jahr, wobei das erste Jahr teilweise kostenlos sei.
Die versicherten Risiken seien unterschiedlich. Teils seien Verlust und Diebstahl der Brille aus dem Deckungsbereich ausgenommen.
Bei einigen Produkten falle im Schadensfall ein Selbstbehalt an, der je nach Anbieter, Tarif und Schaden 25 bis 50 Prozent ausmache.
Die Konsumentenberatung der AK Wien erhalte „immer wieder Beschwerden über Geräteversicherungen für Smartphones, Waschmaschinen, Laptops oder andere Kleingeräte“. Mancher Konsument habe fälschlich den Eindruck, eine „umfassende“ Deckung bei Schäden aller Art erworben zu haben.
Immer wieder träten Probleme auf, wenn die Leistung mit dem Argument sorgloser Verwahrung abgelehnt wird. „Es stellt sich die Frage, was im Einzelfall eine ‚sorgfältige Verwahrung‘ ist, so die AK Wien.
„Für Verwunderung“ sorge bei Konsumenten auch, wenn sich ein Schaden auf aus dem Deckungsbereich ausgenommene „Verschleißteile“ beziehe. „Denn schließlich unterliegen alle Teile eines Elektrogerätes oder einer Brille dem natürlichen Verschleiß.“
Probleme träten auch im Zusammenhang mit Kündigungen auf: Kündigungstermine und -möglichkeiten seien Konsumenten oft unklar. Tarife, die laufen, bis sie von den Kunden gekündigt werden, bestünden unter Umständen lange und über die eigentliche Nutzungsdauer eines Gerätes hinaus oder so lange, dass der Wert des Geräts inzwischen so gering ist, dass eine Versicherung unrentabel wird.
Für die AK Wien folgt aus den Ergebnissen: „Mehr Transparenz ist unbedingt notwendig.“
Sie plädiert auch für „verbesserte Informationen“ auf den gesetzlichen Informationsblättern: „Es sollte ansatzweise ausgeführt werden, wie eine Herstellergarantie ausgestaltet ist, weil sich die ausgelobten Versicherungsleistungen auf die Garantieleistungen beziehen; auch Hinweise, was als nicht grob fahrlässig angesehen wird, sollten zumindest exemplarisch angeführt sein.“
Die Analyse „Kleinversicherungen – die Konditionen und Vertragsgrundlagen von Handy- und Brillenversicherungen“ kann als PDF-Dokument von der Website der AK Wien heruntergeladen werden.
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