Zehn Jahre Vertragsbindung ist zunehmend sittenwidrig

1.9.2010 – Dauerrabatte sind im Endverbraucherbereich über einen Zeitraum von mehr als drei Jahren wohl ohnehin nicht zulässig, weil sie das Kündigungsrecht unterminieren. Überhaupt ist in Zeiten wie diesen eine Vertragsbindung von zehn Jahren zunehmend als sittenwidrig anzusehen, weil die Veränderungen in der Branche, zum Beispiel hinsichtlich der Schadenserledigungen einzelner Versicherungsunternehmen oder der Änderung der Versicherungsbedingungen zum Vorteil des Versicherungsnehmers bei konkurrierenden Versicherern, erheblich schneller als früher stattfinden.

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Konkurrenz belebt das Geschäft. Eine Vertragsbindung von drei (Konsument) bzw. fünf (Unternehmer) Jahren ist wohl in Ordnung und erleichtert dem Versicherer die Kalkulation. Wahrscheinlich werden wir bei einigen Versicherern auch auf ein OGH-Urteil warten müssen, das die Tendenz „Weg von billig, hin zu gut versichert" unterstützt. Und was den guten Makler betrifft, so ist sich der ganz sicher, daß ein guter Versicherer keine Dauerrabattregelungen braucht.

Christoph Ledel

christoph.ledel@gmx.com

zum Artikel: „Was die Branche zu Dauerrabatten sagt”.

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