7.1.2025 – Die Zahl der Anwartschaftsberechtigten für eine „Abfertigung Neu“ lag per Ende September bei mehr als 11 Millionen. Das verwaltete Vermögen stieg weiter und beträgt nun 20,6 Milliarden Euro. Die Performance in den ersten drei Quartalen verbesserte sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum deutlich auf 3,75 Prozent.
Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat ihren Bericht über die ersten drei Quartale der betrieblichen Vorsorgekassen vorgelegt. Seit Einführung der „Abfertigung Neu“ im Jahr 2003 sei das verwaltete Vermögen im Jahresvergleich stets gestiegen, so die Aufseher.
Grund dafür sei, dass die laufenden Zuflüsse der von den Arbeitgebern einbezahlten Abfertigungsbeträge die Auszahlungen übersteigen; daneben beeinflusse auch das Ergebnis der Vermögensveranlagung die Höhe des verwalteten Vermögens.
Die Zahl der Anwartschaftsberechtigten betrug per Ende September 11,09 Millionen, wobei Mehrfachanwartschaften bei mehreren Vorsorgekassen inkludiert sind. Gegenüber dem Vorquartal bedeutet dies eine Zunahme um rund 83.000 bzw. 0,75 Prozent.
Zu Ende des heurigen dritten Quartals betrug das verwaltete Vermögen aller acht betrieblichen Vorsorgekassen (BVK) 20.633,13 Millionen Euro. Damit wuchs das Vermögen gegenüber Ende Juni um 4,2 Prozent, seit Jahresbeginn um 10,6 Prozent.
Das durchschnittliche Vermögen einer Anwartschaft hat sich dadurch auf rund 1.860 Euro erhöht, nachdem es Ende 2023 erst bei 1.710 Euro gelegen war.
Mit einem Anteil von 65,50 Prozent nehmen Schuldverschreibungen den weitaus größten Teil der Asset Allokation der Vorsorgekassen ein; ihr Anteil ist gegenüber dem Vorquartal um 0,25 Prozentpunkte auf den höchsten Wert der letzten fünf Jahre gestiegen.
Minimal zugelegt haben auch Darlehen und Kredite sowie Guthaben bei Kreditinstituten, während der Aktienanteil seit dem zweiten Quartal um 0,23 Prozentpunkt auf 14,72 Prozent und jener der Immobilien um 0,19 Prozentpunkte auf 5,71 Prozent sank.
Die Veranlagungsperformance wird von der Österreichischen Kontrollbank AG quartalsweise auf Basis der von den Betrieblichen Vorsorgekassen übermittelten Daten zur Vermögensveranlagung errechnet, so die FMA.
Im dritten Quartal erzielten die Vorsorgekassen im Durchschnitt eine Veranlagungsperformance von 1,63 Prozent, wobei diese je nach BVK zwischen 0,78 und 2,88 Prozent schwanke.
In den ersten drei Quartalen wurde damit ein durchschnittliches Ergebnis von 3,75 Prozent erzielt. Zum Vergleich: Im Gesamtjahr 2023 betrug die Performance 4,42 Prozent, im Jahr 2022 hatten die Vorsorgekassen dagegen Verluste in Höhe von 7,73 Prozent hinnehmen müssen.
Q1–3 2024 | Q1–3 2023 | 3 Jahre p.a. | 10 Jahre p.a. |
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Quelle: FMA/OeKB | |||
3,75 % | 1,22 % | 0,40 % | 1,53 % |
Um die gesetzlich vorgeschriebenen Verpflichtungen aus der Kapitalgarantie erfüllen zu können, müssen die Vorsorgekassen jährlich einen Betrag von zumindest 0,1 Prozent der Gesamtsumme der Abfertigungsanwartschaften einer Rücklage zuführen, bis diese ein Prozent erreicht hat.
Zwei der acht BVK hätten durch freiwillige Überdotierungen bereits eine Rücklage von zumindest einem Prozent der Gesamtsumme der Abfertigungsanwartschaften gebildet, so die FMA. Insgesamt schwankt der Wert je nach BVK zwischen 0,61 und 1,11 Prozent.
Im Durchschnitt liege der Wert per 30.9.2024 bei 0,86 Prozent, Ende des Jahres 2023 war er minimal höher bei 0,87 Prozent gelegen, Ende 2022 nach hohen Marktwertverlusten nur bei 0,70 Prozent.
Der „Quartalsbericht Q3 2024 Betriebliche Vorsorgekassen“ kann als PDF-Dokument (156 KB) von der FMA-Website heruntergeladen werden.
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