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Prüfen wie ein Makler

4.11.2009 – Falls es Mitarbeiter der Arbeiterkammer in meiner näheren Umgebung gibt, welche endlich auch einmal die Produkte ordentlich gemäß Maklergesetz vergleichen – also, was sagt das Kleingedruckte und welches Angebot passt insgesamt am besten zum Kunden – dann würde ich mich freuen, wenn er oder sie sich in unserem Unternehmen bewirbt!

Bis dahin sollten wir dankbar sein, dass zumindest das Bewusstsein des Kunden geweckt wird und vor allem, dass die Mitarbeiter der AK nichts abschließen dürfen.

Jürgen Oppelz

juergen.oppelz@fincon.at

zum Artikel: „Unfallversicherungen im Vergleich”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

H.-Dieter Riehm - Bewusstseinsbildung. mehr ...

Bernhard Kaltenegger - Skepsis. mehr ...

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