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Sinnlose Bestimmung

8.4.2009 – Wie ich bereits mehrfach betont habe, ist diese Regelung sinnlos und die praktische Bedeutung gleich Null, da die Banken dies (leider) ohnehin im Hauptrecht schon immer tun durften. Ich werde mich nicht dafür einsetzen, dass eine sinnlose und in der Praxis völlig unbedeutende Gesetzesbestimmung wieder gestrichen wird, weil auch das Streichen einer sinnlosen Bestimmung sinnlos ist. Wenn die Herren Agenten zu wenig zu tun haben – bitteschön!

Gunther Riedlsperger

g.riedlsperger@styriawest.at

zum Artikel: „Versicherungsagenten verlangen neue Novelle”.

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