8.5.2008 – Wir Versicherungsmakler haben kraft unseres gesetzlichen Auftrages des § 28 MaklerG einen großen strategischen Vorteil am point of sale. Dafür haben wir auch eine strenge Berufshaftung und es kann nicht jeder Makler werden, er muss vorher eine Prüfung machen.
Unsere Kontrahenten wollen aber genau das alles nicht, sie wollen alles vereinheitlichen, liberalisieren und den Berufszugang noch weiter vereinfachen. Wir haben die Pflicht, das zu verhindern. Wir müssen die Maklerprüfung, unser Berufsbild und unsere Standesbezeichnung exklusiv für uns erhalten.
Als Experten in Versicherungsfragen gibt es am Markt in allen Segmenten genug zu tun. Lassen wir uns unsere strategischen Vorteile nicht nehmen. Denn wenn Unrecht zu Recht geworden ist, geht das Pendel nicht mehr zurück
Gunther Riedlsperger
zum Leserbrief: „Gratulation”.
Gerhard Veits - Maklerprüfung. mehr ...
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