17.2.2025 – Künstliche Intelligenz kommt in der Versicherungsbranche mehr und mehr zum Einsatz. Welche Erwartungen die Aufsicht diesbezüglich hat, hat die Eiopa in einem Papier zu „KI-Governance und -Risikomanagement“ ausgeführt. Bis 12. Mai können dazu Stellungnahmen abgegeben werden.
Vor wenigen Monaten ist die „Verordnung über künstliche Intelligenz“ (KI-Verordnung) in Kraft getreten. Sie bildet einen rechtlichen Rahmen für Entwicklung, Inverkehrbringen, Inbetriebnahme und Verwendung von KI-Systemen.
Die EU-Versicherungsaufsicht Eiopa hat nun in einem Papier die Erwartungen an die „KI-Politik“ der Versicherungswirtschaft formuliert, wie ein „verantwortungsvoller, an die spezifischen Anwendungsfälle angepasster Einsatz“ von KI-Systemen sicherzustellen ist.
Die Stellungnahme bezieht sich auf KI-Systeme, die nicht als verbotene oder hochriskante Anwendungen im Sinne der KI-Verordnung gelten. Gerichtet ist sie an die zuständigen Aufsichtsbehörden.
Als Grundsätze, die beim KI-Einsatz im Versicherungssektor zum Tragen kommen sollen, hebt die Eiopa die folgenden hervor:
Die Stellungnahme stehe im Einklang mit den Grundsätzen und Anforderungen der KI-Verordnung und anderer internationaler Initiativen in diesem Bereich, wie es sie etwa von der OECD, den G20 oder der Internationalen Vereinigung der Versicherungsaufsichtsbehörden (IAIS) gebe.
Zu diesem Papier hat die Eiopa nun eine öffentliche Konsultation gestartet. Stellungnahmen können bis einschließlich 12. Mai 2025 online eingereicht werden. Sie sollen danach geprüft und in dem Papier berücksichtigt werden.
Die Unterlagen und der Link zum Online-Formular sind auf der Website der Eiopa zu finden.
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