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Wie sich die Aufsicht KI in Versicherungen vorstellt

17.2.2025 – Künstliche Intelligenz kommt in der Versicherungsbranche mehr und mehr zum Einsatz. Welche Erwartungen die Aufsicht diesbezüglich hat, hat die Eiopa in einem Papier zu „KI-Governance und -Risikomanagement“ ausgeführt. Bis 12. Mai können dazu Stellungnahmen abgegeben werden.

Künstliche Intelligenz (Bild: Alexandra Koch/Pixabay)
Bild: Alexandra Koch/Pixabay

Vor wenigen Monaten ist die „Verordnung über künstliche Intelligenz“ (KI-Verordnung) in Kraft getreten. Sie bildet einen rechtlichen Rahmen für Entwicklung, Inverkehrbringen, Inbetriebnahme und Verwendung von KI-Systemen.

Die EU-Versicherungsaufsicht Eiopa hat nun in einem Papier die Erwartungen an die „KI-Politik“ der Versicherungswirtschaft formuliert, wie ein „verantwortungsvoller, an die spezifischen Anwendungsfälle angepasster Einsatz“ von KI-Systemen sicherzustellen ist.

Die Stellungnahme bezieht sich auf KI-Systeme, die nicht als verbotene oder hochriskante Anwendungen im Sinne der KI-Verordnung gelten. Gerichtet ist sie an die zuständigen Aufsichtsbehörden.

Was grundsätzlich erwartet wird

Als Grundsätze, die beim KI-Einsatz im Versicherungssektor zum Tragen kommen sollen, hebt die Eiopa die folgenden hervor:

  • die Anwendung eines risikobasierten und verhältnismäßigen Ansatzes über den gesamten Lebenszyklus des KI-Systems hinweg,
  • eine Handlungsweise im besten Interesse des Konsumenten, die auf Fairness und ethischen Prinzipien basiert,
  • eine klare Definition der Rollen und Verantwortlichkeiten des relevanten Personals,
  • die Fähigkeit, Ergebnisse von KI-Systemen aussagekräftig zu erklären,
  • die Umsetzung solider Richtlinien zur Datenverwaltung und
  • die Aufrechterhaltung adäquater und ordnungsgemäßer Dokumentation und Aufzeichnungen.

Die Stellungnahme stehe im Einklang mit den Grundsätzen und Anforderungen der KI-Verordnung und anderer internationaler Initiativen in diesem Bereich, wie es sie etwa von der OECD, den G20 oder der Internationalen Vereinigung der Versicherungsaufsichtsbehörden (IAIS) gebe.

Meinungen erbeten

Zu diesem Papier hat die Eiopa nun eine öffentliche Konsultation gestartet. Stellungnahmen können bis einschließlich 12. Mai 2025 online eingereicht werden. Sie sollen danach geprüft und in dem Papier berücksichtigt werden.

Die Unterlagen und der Link zum Online-Formular sind auf der Website der Eiopa zu finden.

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Versicherungsaufsicht
 
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