Weises Urteil

7.3.2011 – Ein durchaus weises Urteil. Mit solchen Mätzchen muß aufgeräumt werden, solche Auswüchse schaden dem Ruf der Branche nachhaltig. Man könnte in manchen ähnlichen Fällen ja auch den.Sachverständigenparagraphen ABGB 1299 anwenden („Wer sich einer Sache als kundig öffentlich bekennt …“) Es wäre interessant zu prüfen, ob die Vergabe exklusiver Rechte an einen einzigen Makler überhaupt zulässig ist.

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Gerald Winterhalder

office@alcor.at

zum Artikel: „Makler gab sich als Versicherer aus”.

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