28.2.2025 – Das Programm, auf das sich die drei Parteien geeinigt haben, enthält zahlreiche Vorhaben, die in das Tätigkeitsfeld der Versicherungsbranche fallen oder es berühren – ein Überblick.
Auf 211 Seiten haben ÖVP, SPÖ und Neos aufgelistet, wie sie, so der Titel des Programms, „jetzt das Richtige tun“ wollen.
Der am Donnerstag von den Spitzen der drei voraussichtlichen Koalitionsparteien vorgestellte Katalog ist umfangreich und beinhaltet – wenn auch nicht immer allzu detailliert – viele Maßnahmen rund um Versicherung und Vorsorge.
Wir haben im Folgenden für die Branche wesentliche Punkte zusammengefasst.
Die den Überschriften vorangestellten Zahlen bezeichnen die Seiten im Regierungsprogramm, auf denen die jeweiligen Punkte zu finden sind.
Im Pensionsbereich „verständigen sich die Regierungsparteien auf einen Maßnahmenmix, der das faktische Pensionsantrittsalter und die Beschäftigungsquote der Älteren rasch erhöht“.
Das Regierungsprogramm zählt dazu „jedenfalls“ die folgenden:
Unter dem Titel „Anpassungen und Reformen im Steuersystem“ findet sich unter anderem der Punkt „Ausweitung der motorbezogenen Versicherungssteuer auf E-Autos“.
Für Personen in einer „echten“ Alterspension, also keiner vorzeitigen Alterspension, soll „ein neues Modell des Zuverdienstes“ entwickelt werden.
Dazu werden folgende Eckpunkte genannt:
Ein eigener Abschnitt ist steuerlichen Themen des Kapitalmarktes gewidmet. Hier sind unter anderem folgende Punkte zu lesen:
Im Kapitel „Industriestrategie“ befasst sich das Programm mit „Rahmenbedingungen für den Kapitalmarkt“. Dort heißt es unter anderem: Wichtig sei, „dass alle Menschen Zugang zu Finanzdienstleistungen und zum Kapitalmarkt haben“.
Verbunden ist das mit einem Bekenntnis „zu einer Stärkung des Kapitalmarkts mit dem Ziel der verbesserten Allokation von Kapital“ und einer „europaweiten Vertiefung der Kapitalmärkte (Kapitalmarktunion)“.
Angesprochen werden unter „Finanz- & Wirtschaftsbildung“ weiters „umfassende Finanzbildung und Stärkung der Financial Literacy insbesondere in den Bereichen Haushaltbudget, Sparen, Versicherungen, Veranlagungsinstrumente, Berücksichtigung von Konsumentenschutzaspekten, Überschuldungsprävention für alle Bevölkerungs- und Altersgruppen in zielgruppenspezifischer Kommunikation.“ Bestehende Initiativen will man bündeln.
Außerdem ist in diesem Kapitel ein Punkt „Zukunftsvorsorge“ untergebracht, der nochmals wiederholt: „Der jährliche Freibetrag für Zuwendungen zur privaten Vorsorge (Zukunftssicherung, Ausgaben des DG für Versicherungs- oder Vorsorgeeinrichtungen wie bspw. Prämienzahlungen für eine Lebensversicherung) wird im Rahmen der budgetären Möglichkeiten angehoben.“
Ein paar Seiten weiter befasst sich das Programm separat mit der Bildung von Konsumenten. Sie soll gefördert werden, unter anderem mit einem „Fokus auf Finanzbildung (da auch bessere Bildung zu mehr Klarheit bei Konsumentinnen und Konsumenten führt).
Eine „Stärkung der Bildung über bestehende Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher und Pflichten des rechtsgeschäftlichen Handelns für mehr Selbstverantwortung“ wird ebenso angepeilt.
Im Kapitel „Soziales“ geht das Programm auf das Pensionsantrittsalter und damit auch näher auf den schon weiter vorne erwähnten gesetzlichen „Nachhaltigkeitsmechanismus“ ein, der die „langfristige Finanzierbarkeit und Stabilität des Pensionssystems“ gewährleisten soll.
„Dieser Mechanismus sieht vor, dass, falls der vorgesehene Budgetpfad für Pensionsausgaben und die geplanten Kostendämpfungen – insbesondere durch eine steigende Beschäftigungsquote und ein dadurch höheres faktisches Pensionsantrittsalter – im Jahr 2030 gesamthaft nicht eingehalten werden können, verpflichtend Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Einhaltung dieses Pfades sicherzustellen.“
Die erforderlichen Versicherungsjahre für die Korridorpension sollen „ab 1.1.2035 in Halbjahresschritten“ erhöht werden. Darüber hinaus will die Regierung „auf eine oder einen Mix von Maßnahmen im Pensionsbereich zurückgreifen: Beitragssatz, Kontoprozentsatz, Anfallsalter, Pensionsanpassung, Anspruchsvoraussetzungen, und sonstige Maßnahmen.“
Zusätzlich gibt es einen Punkt „Anpassung bei der Korridorpension ab dem Jahr 2026“:
Ebenfalls im Kapitel „Soziales“ stellt das Programm eine Reform von Reha-Geld und Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension in Aussicht.
So soll es „generell flexiblere Möglichkeiten der Beurteilung (Zwischenstufen; Teilarbeitsfähigkeit) der Erwerbsfähigkeit bei gesundheitlichen Einschränkungen“ geben:
Wir bleiben im Kapitel „Soziales“, denn auch ein Abschnitt mit dem Titel „Zweite und dritte Säule des Pensionssystems“ hat hier Eingang gefunden.
In diesem Bereich sei eine „Weiterentwicklung notwendig“. Eigens angemerkt wird, dass die beiden Säulen „nicht Ersatz der ersten Säule“ werden sollen. Als konkrete Maßnahme genannt wird. „Generalpensionskassenvertrag – Öffnung der zweiten Säule für alle. Umschichtung der Abfertigung neu ermöglichen.“
Weiters solle es „Verbesserungen bei Pensionskassen (z.B. Herausnahmemöglichkeiten mit dem Pensionsantrittsalter, Härtefallregelung, mehr Transparenz, allg. Verwaltungskosten prüfen, Regelung der Angehörigen)“ geben. Geplant ist eine „Prüfung der Performance im internationalen Vergleichen mit dem Ziel, durch Veränderungen die Veranlagungsergebnisse zu verbessern.“
Für die Mitarbeitervorsorge vorgesehen sind zwei Punkte: „Freiwillige Aufstockung“ und „Abfertigung neu insbesondere im Hinblick auf die Zielsetzungen evaluieren und verbessern.“
Gleich im Anschluss daran geht es um die im Sozialministerium angesiedelte Alterssicherungskommission. Vorgesehen ist hier: „Ihre Arbeit soll auch die zweite und dritte Säule umfassen.“
Im Kapitel „Gesundheit und Pflege“ ist unter „Patientenorientierung – Verbindung der Portale und Webseiten“ Folgendes vorgesehen:
„Mehr Versichertenservice und Verwaltungseffizienz durch Übermittlung von Daten aus Wahlarzt-Honorarabrechnungen von der sozialen Krankenversicherung an den Versicherungsverband (VVO) unter der Voraussetzung der Zustimmung der Versicherten sowie einer kostendeckenden Abgeltung der Aufwände der Wahlarztverrechnung.“
In der Verwaltung auf lokaler Ebene haben die Parteien die „Einführung einer staatlichen bzw. staatlich bezuschussten Rechtsschutzversicherung für kommunale Funktionen“ vereinbart.
Auch abseits staatlicher Ämter will man sich des Versicherungsschutzes annehmen: „Der weitere Ausbau notwendiger Versicherungen für ehrenamtliche Helfer wird geprüft.“
Nächstes Thema: Naturkatastrophen. „Hinsichtlich der zunehmenden Anzahl an Extremwetterereignissen muss eine Reform des Katastrophenfonds geprüft werden“, heißt es hier. „Das Zusammenwirken und die Hilfen im Katastrophenfall sollen evaluiert und gegebenenfalls modernisiert werden, um den Herausforderungen unserer Zeit gewachsen zu sein.“
Dafür werde „ein Prozess aufgesetzt, der einen Variantenvergleich von solidarischen Unterstützungsmodellen durchführt (inkl. bestehende Hilfen durch den Katastrophenfonds – ‚Hochwasserentschädigung‘)“.
Bestehende Instrumente sollen weiterentwickelt werden. Stichwortartig aufgelistet werden in diesem Zusammenhang: gesamtstaatliche Krisenkommunikation, Blackout-Vorsorge, Bundes-Krisensicherheitsgesetz sowie Trainings, Fort- und Ausbildungen im Bereich des Staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagements (SKKM).
Den Begriff Naturkatastrophenversicherung findet man nicht.
Die Folgeseiten enthalten noch zahlreiche Punkte rund um Klimawandel und Naturgefahren.
So sollen etwa „Anpassungsstrategien sowie Schutzmaßnahmen vor den Auswirkungen des Klimawandels“ erarbeitet werden. Verstärkt vorkommende Extremwetterereignisse sollen „durch entsprechende (bundesweite) Gesamtstrategien“ antizipiert und abgefedert werden.
In Zusammenarbeit mit Wissenschaft und Praxis „arbeitet die Bundesregierung daran, Klimarisikoanalysen/-bewertungen und Gefahren- und Risikokarten auf regionaler und lokaler Ebene der Öffentlichkeit sowie insbesondere den Kommunen und Gemeinden kostenlos und leicht verständlich bzw. interpretierbar zur Verfügung zu stellen“.
Das vollständige Regierungsprogramm kann von den Websites von ÖVP, SPÖ und Neos heruntergeladen werden.
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