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Was bedeutet die RIS für Makler? Ein Stimmungsbild

16.9.2024 – Die Kleinanlegerstrategie wird die Arbeit der Versicherungsmakler nicht leichter machen, weiterarbeiten werden sie aber auch mit den geplanten neuen Regularien können; die Qualität des österreichischen Marktes wird erhalten bleiben können; am partiellen Provisionsverbot wird sich nichts mehr ändern, auf die österreichische Maklerschaft dürfte es sich aber nur begrenzt auswirken – so lassen sich zentrale Aussagen beim Maklertreffen in Rust zusammenfassen.

Podium zum Thema Regulierung (v.l.n.r.): Prof. Karel Van Hulle, Maria Althuber-Griesmayr (VVO), Moderatorin Brita Eipeldauer, Stephan Korinek (FMA) und Fachverbandsobmann Christoph Berghammer (Bild: Lampert)
Podium zum Thema Regulierung (v.l.n.r.): Prof. Karel Van Hulle, Maria Althuber-Griesmayr (VVO), Moderatorin Brita Eipeldauer, Stephan Korinek (FMA) und Fachverbandsobmann Christoph Berghammer (Bild: Lampert)

Der Vormittag des „Expert:innentreffens der Versicherungsmakler 2024“ letzte Woche in Rust war ganz dem Thema Regulierung gewidmet. Den Abschluss dieses Blocks bildete eine Podiumsdiskussion unter Einbindung des Publikums.

Drei Fragen standen zur Debatte, vorweg konnte das Publikum jeweils mittels Onlineabstimmung auf einer Skala von 0 („gar nicht meine Meinung“) bis 10 („stimme komplett zu“) seine Ansicht zu einer Frage oder Aussage kundtun.

Wie groß wird der „Impact“ der RIS auf die Makler sein?

Inhaltlich ging es um die Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy; RIS). Aussage Nummer eins, über die abgestimmt werden konnte: „Der Impact der RIS auf den durchschnittlichen Versicherungsmakler wird hoch sein.“ Das Publikumsvoting pendelte sich bei knapp sechs Punkten ein.

Maria Althuber-Griesmayr, Leiterin des Bereichs Recht und Internationales im Versicherungsverband (VVO), war mit ihrer Schätzung im selben Bereich gelegen. Sie erwartet, dass der Dokumentationsbedarf künftig höher sein wird, sie erinnerte auch an neue Testformate, die die RIS vorsieht.

Stephan Korinek, in der Finanzmarktaufsicht (FMA) stellvertretender Bereichsleiter für Versicherungs- und Pensionskassenaufsicht, tippte auf einen geringeren „Impact“. Die Regulierung sei jetzt schon „komplex und intensiv“.

Das werde durch die RIS verstärkt, man solle aber den schon jetzt bestehenden Grad der Regulierung nicht unterschätzen. Ein „Unsicherheitsfaktor“ sei, wie die Durchführungsverordnungen aussehen werden.

Berghammer: Makler werden weiterhin „normal arbeiten“ können

Daran knüpfte Christoph Berghammer, Obmann des Fachverbandes der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten, an: Auch jetzt schon gebe es Dokumentationspflichten „Ende nie“. Er glaubt aber, dass die Makler trotzdem „ganz normal weiterarbeiten“ werden können.

Karel Van Hulle, Honorar-Professor der Gothe-Universität Frankfurt und Associate Professor an der KU Leuven, kritisierte: Schon wieder würden Änderungen vorgenommen, dabei habe man noch nicht einmal mit der aktuell geltenden Rechtslage Erfahrung sammeln können.

„Was bedeutet ‚best interest‘ in der Praxis?“, fragte Van Hulle und fügte hinzu: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie das nicht schon machen.“

Gesetzliche Änderungen sollten gut überlegt sein, so Van Hulle. Man müsse in der nationalen Rechtsordnung nichts ändern, wenn man der Ansicht sei, dass die geforderten Prinzipien bereits in ihr umgesetzt sind.

Die künftige Qualität des österreichischen Marktes

Die zweite Aussage, die beurteilt werden konnte: „Durch gezielte Maßnahmen wird es möglich sein, die Qualität des österreichischen Marktes zu erhalten.“ Die Einschätzung des Publikums fiel hier gleich aus wie bei Frage eins. Die Meinung auf dem Podium war recht eindeutig.

„Es liegt hauptsächlich in Ihren Händen“, sagte Van Hulle und zeigte sich, mit neun Punkten, sehr zuversichtlich. „Sie werden das meistern“, meinte auch Korinek und ergänzte: Ein klarer Rahmen für den Wettbewerb sei positiv für Wirtschaft und Aufsicht. „Je komplexer, umso schwieriger.“

Wenn man mit Vernunft herangeht, sehe ich kein Problem.

Fachverbandsobmann Christoph Berghammer zur kommenden Umsetzung der Kleinanlegerstrategie

Althuber-Griesmayr sagte, es werde darum gehen festzustellen, was geändert werden muss. Dann bleibe es Aufgabe der Makler, ihren Kunden die nötige Anleitung zu geben. „Das wird Ihnen gelingen.“

„Wir haben in der Vermittlung ein hohes Niveau“, sagte Berghammer. Auch unter der RIS sei bei allen – Aufsicht, Makler, Versicherungsverband – das Interesse da, „die Qualität hochzuhalten“. Man werde die RIS „mit Maß und Ziel“ umsetzen. „Wenn man mit Vernunft herangeht, sehe ich kein Problem.“

Prognosen zum (partiellen) Provisionsverbot

Dritte und letzte zu bewertende Aussage: „Es wird ein Provisionsverbot kommen.“ Das Publikumsergebnis lag hier bei unter drei Punkten.

Korinek erwartet – wie es auch dem Stand der politischen Entscheidungen entspricht – ein partielles Verbot.

Das schätzt auch Van Hulle so ein. Das partielle Verbot sei ein Kompromiss. „Aber es ist wichtig, dass der Berufsstand betont, dass sich die Diskussion auf Anlagegeschäfte beschränken sollte.“ Ausgangspunkt für die RIS seien Anlageprodukte gewesen, nicht Versicherungen.

„Gekommen, um zu bleiben“

„Offenbar besteht Misstrauen“, sagte Althuber-Griesmayr. Die Provisionsdiskussion sei „gekommen, um zu bleiben“. Es bleibe daher wichtig, die Unterschiede zwischen den Vertriebswegen aufzuzeigen.

Korinek hielt fest, die FMA bearbeite auch Beschwerden; Vertrieb und Abschluss seien dort aber nicht die vordringlichen Themen. „Es ist schon interessant, dass das auf europäischer Ebene so starkes Gewicht hat.“

Er plädierte dafür, Eigenverantwortung zu ermöglichen. Immerhin müsse der Vermittler ja im Vorhinein offenlegen, in welcher Eigenschaft er auftritt.

Provision dank Ungebundenheit

Berghammer geht davon aus, dass das auf dem Tisch liegende partielle Provisionsverbot kommen wird. „Es wird uns in der nationalen Umsetzung aber nicht treffen“, soweit es nicht um unabhängigen Vertrieb geht.

Unabhängigkeit werde vom Versicherungsmakler nirgends rechtlich gefordert. Die Unterscheidung zwischen „unabhängig“ und „ungebunden“ ermögliche es Maklern, bei der Vergütung mittels Provision zu bleiben.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Pensionskasse · Provision · Versicherungsaufsicht · Versicherungsmakler
 
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