13.2.2025 – Auf EU-Ebene soll demnächst ein erstes Bürokratieabbau-Paket vorgestellt werden. Aus Sicht des Versicherungsverbandes sollte im ersten Schritt an drei Punkten angesetzt werden: dem EU-Lieferkettengesetz, der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Taxonomie.
Ende Jänner hat die EU-Kommission ihr Vorhaben zum Bürokratieabbau vorgestellt (VersicherungsJournal 30.1.2025).
Das VersicherungsJournal hat dazu beim Versicherungsverband (VVO) nachgefragt: Dort begrüßt man die politische Absicht, die Belastung aus der Unternehmensberichterstattung zu reduzieren, „grundsätzlich sehr“.
Erste Vorschläge hat die Kommission für Februar angekündigt, sie sollen unter anderem die Berichterstattung zur Nachhaltigkeit und die Taxonomie behandeln. Die Versicherungswirtschaft erachtet diesbezüglich insbesondere drei Maßnahmen als effektiv.
Erstens: Die Anwendung des EU-Lieferkettengesetzes, also der „Corporate Sustainability Due Diligence Directive“ (CSDDD), sollte auf jene Wirtschaftssektoren beschränkt werden, die am ehesten Risiken für Umwelt und Menschenrechte darstellen. Diese Sektoren seien bereits im Entwurf der EU-Kommission vom 23. Februar 2022 identifiziert worden.
Zweitens: Die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) sollte vereinfacht sowie die Datenpunkte „deutlich reduziert“ werden, beispielsweise durch eine Konzentration auf klimarelevante Information. „Unter Berücksichtigung des massiven Aufwands für die Umsetzung der sektorunabhängigen Berichtsstandards (ESRS Set 1) sollten die sektorspezifischen Standards (ESRS Set 2) unterbleiben.“
Drittens: Die EU-Taxonomie (Verordnung über einen Rahmen zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen) enthalte unter anderem zwei Kennzahlen – Underwriting und Investment KPI –, die „in ihrer jetzigen Konzeption nicht geeignet [sind], den signifikanten Beitrag der Versicherungswirtschaft zur grünen Transformation angemessen darzustellen“. Sie sollten nach Ansicht des VVO daher entfallen.
Die „bürokratische Belastung der Versicherungsunternehmen aufgrund der Unternehmensberichterstattung“ beschränke sich aber nicht auf den „Green Deal“ der EU.
Daher, so der VVO, „sollte in einem weiteren Schritt neben der horizontalen auch die sektorale EU-Regulierung auf das Wesentliche reduziert werden“.
Als Beispiel nennt der Versicherungsverband „die zuletzt unter der Solvency-II-Review nochmals erheblich erweiterte Berichterstattung“.
Der Versicherer-Dachverband Insurance Europe hatte vor wenigen Tagen ein Schreiben an die EU-Kommission gerichtet und aus diesem Anlass seine „starke Unterstützung“ für den Fokus auf den Abbau von Bürokratie und regulatorischen Hürden geäußert.
Um die Wettbewerbsfähigkeit der Versicherungsbranche aufrechtzuerhalten, müsse Regulierung auf deren spezifische Erfordernisse zugeschnitten sein, betonte Insurance Europe (VersicherungsJournal 7.2.2025).
Am Mittwoch schob der Verband eine weitere Mitteilung nach, in der er ebenfalls für regulatorische Entlastungen im Zusammenhang mit der CSDDD, der CSRD und der Taxonomie-Verordnung plädiert.
Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.
Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu! Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.at.
Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.at.
Der VersicherungsJournal Newsletter informiert Sie von montags - freitags über alle wichtigen Themen der Branche.
Ihre Vorteile