7.7.2010 – Sofern ein Kunde (Konsument) ein gesetzliches Kündigungsrecht in Anspruch nimmt, halte ich es für einen Unsinn, eine quasi Stornogebühr zu verlangen. Wenn es häufig vorkommt, dass Kunden bald wieder kündigen, dann muss man sich eher überlegen, ob nicht im eigenen Unternehmen der Wurm drinnen ist.
Gerald Layr - Maklerteam
zum Artikel: „Kaum Chancen bei Provisionsausfall”.
Christoph Ledel - Von Kunden trennen. mehr ...
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