28.6.2010 – Ein wichtiger Punkt, der bislang noch nicht angesprochen wurde sind die schlummernden Forderungen der Versicherer untereinander, die von dem Urteil für übernommene Dauerrabattrückforderungen abgeleitet werden könnten. Wie damit umgegangen wird, wird sich erst zeigen, allerdings kann von groben Auseinandersetzungen ausgegangen werden. Hoffen wir, dass sie Klarheit darüber schaffen welche Dauerrabattvereinbarungen zulässig sind und welche nicht!
Georg Spazierer
zum Artikel: „Hitzige Debatte um Dauerrabatte”.
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