Reihen der Berater werden sich kräftig lichten

14.10.2011 – Alle Aufregung und Unglücksgefühle über die unbestreitbare Unbrauchbarkeit der Inhalte in der WAG-Novelle sind schade um die Zeit. Die Novelle tritt zwar mit 1.9.2012 in Kraft, wird aber erst bis zwei Jahre später für den FDLA wirksam. Bis dahin gilt weiterhin der status quo mit der Zulässigkeit der befähigungsfreien Finanzdienstleistungsassistenten.

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Die erst ab 1.9.2012 wirksamen Regelungen wie „Solidarhaftung“ oder die völlig offenen und daher fraglichen Anforderungen an die Wertpapierausbildung werden die Reihen der bisherigen Berater oder Haftungsdächer noch weiter kräftig lichten. Die super professionelle 13,33-Stunden-Weiterbildungspflicht pro Jahr detto.

Die Marginalisierung des Vermögensberaters zur „Deckmantelhülse“ ist ja bereits angelaufen und wird mit der WAG-Novelle erfolgreich fortgesetzt. Die Lippenbekenntnisse von Transparenz, Wettbewerbsgleichheit und Produktauswahl weichen dem Zukunftsmodell „Produktverkäuferparadies“.

Ab Beginn 2015 gelten dann voraussichtlich die neuen MiFID-2-Richtlinien mit u.a. „level playing field“ (Wettbewerbsgleichheit) und „European business card“ (detaillierte Beraterdeklaration) aller Beraterformen.

Da es im Wertpapierbereich dann überwiegend Produktverkäufer, der Beratungsqualität wegen vorzüglich nur mit einem Produkt und mit entmündigten Bürgern, geben würde, ist die Umstellung problemlos. Die mehrheitliche totale Kehrtwende des NR-Finanzausschusses gegen die einstigen eigenen und einstimmigen Vorgaben war daher von weitblickender Weisheit getragen.

„Wir (Wer sind die?) wollen keine selbständige und schon gar nicht unabhängige Wertpapierberatung“, hört man aus der Gerüchteküche. Die Richtung stimmt, sagen deren Proponenten. Quo vadis Austria?

Walter Michael Fink

office@RMF.at

zum Artikel: „Wertpapiervermittler im Parlament: Keiner ist glücklich”.

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