Regierung bringt Reform für E-Zweiräder auf den Weg

26.2.2026 – Eine Regierungsvorlage sieht Änderungen der StVO und des Kraftfahrgesetzes vor. Geplant sind neue Sicherheitsbestimmungen für E-Scooter- und E-Bike-Fahrer, auch sollen Unklarheiten bei der Einstufung von E-Mopeds beseitigt werden.

Mann mit Helm und E-Bike (Bild: Getty Images/Unsplash)
Bild: Getty Images/Unsplash

Die Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und Neos haben sich auf eine Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) verständigt.

Die entsprechende Regierungsvorlage werde demnächst an das Parlament übermittelt, kündigte das Mobilitätsministerium am Mittwoch an.

Der Verkehrsausschuss des Nationalrats tagt im März, anschließend soll das Gesetzespaket im Plenum beschlossen werden.

Sicherheitsbestimmungen für E-Scooter- und E-Bike-Fahrer

E-Scooter werden mit der Novelle künftig „klar als Fahrzeuge eingestuft“ und nicht länger als Kleinfahrzeuge geführt. Zudem sind Vorgaben zum Verhalten im Straßenverkehr sowie zur verpflichtenden Ausstattung angekündigt.

Für E-Scooter soll ab 1. Mai Folgendes gelten: Die Mitnahme von Personen oder Gegenständen ist unzulässig, für Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr besteht Helmpflicht, und die Fahrzeuge müssen verpflichtend mit Blinkern sowie einer Klingel ausgestattet sein. Zudem werde die zulässige Alkoholgrenze von bisher 0,8 auf 0,5 Promille gesenkt.

Auch für Nutzer von E-Bikes werden die Sicherheitsvorgaben erweitert. Künftig ist für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr das Tragen eines Helms verpflichtend.

Unklarheiten bei E-Mopeds sollen beseitigt werden

„E-Mopeds“, die zur Klasse L1-eB zählen und derzeit wie Fahrräder behandelt werden, sollen eindeutig als Kraftfahrzeuge eingestuft und damit dem Straßenverkehr auf der Fahrbahn zugeordnet werden.

Daraus ergäben sich die entsprechenden Verpflichtungen, ergänzt das Ministerium: „Dazu zählen insbesondere eine Zulassungspflicht mit Nummerntafel, der Abschluss einer Versicherung, das Erfordernis einer gültigen Lenkberechtigung sowie das verpflichtende Tragen eines Sturzhelms.“

Damit werde eine Unklarheit in der Straßenverkehrsordnung beseitigt und mehr Sicherheit im Straßenverkehr geschaffen, argumentiert das Ministerium.

Neuregelung zu E-Mopeds soll ab Oktober gelten

„Ein kleines E-Moped ist kein Fahrrad und soll auch nicht so behandelt werden“, kommentiert SPÖ-Verkehrssprecher Wolfgang Moitzi. Daher dürften sie künftig nicht mehr auf Radwegen fahren. „Für sie gelten in Zukunft ähnliche Regeln wie bei anderen Kraftfahrzeugen“, so Moitzi.

Und weiter: „Uns ist bewusst, dass sich die Neuerungen auch auf die Lieferdienst-Beschäftigten auswirken, die mit E-Mopeds unterwegs sind. Sie sollen sich auf die Veränderungen bestmöglich einstellen können, daher treten die neuen Regeln erst mit Oktober 2026 in Kraft.“

Link

Regierungsvorlage (Rechtsinformationssystem des Bundes)

 
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