Nebelgranate, die Brisanteres verdeckt

31.1.2011 – Die wiederkehrende Diskussion um ein Kostenentgelt für Zahlscheinzahlungen, sei es bei Barzahlung am Bankschalter oder bei Versicherungsprämien, verdeckt eine viel brisantere Frage: Niemand thematisiert den Unterjährigkeitszuschlag (kurz: UJZ) von 6% (!) vor allem bei Lebensversicherungen.

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Die Zahlscheingebühr ist ein fixer Betrag, unabhängig vom Grundbetrag. Der UJZ hingegen ist ein nicht gedeckelter Betrag, abhängig von der jeweiligen Jahresprämie für die gewährte verspätete Einzahlung der Prämie, die an sich am Beginn des Versicherungsjahres fällig ist.

Bei einem sehr niedrigen Zinsniveau in den letzten Jahren stellt sich die Frage, wozu 6% p.a.? Warum die lineare Berechnung statt einer korrekten Zinsenrechnung, die in Summe lediglich 3,74% der Jahrsprämie betragen dürfte, ausgehend von 6% p.a. Was wird mit den restlichen 2,26% gedeckt? Warum hat die Kartellbehörde den uniformen Prozentsatz von 6% bis heute nicht hinterfragt? Die Kostenkalkulationen der Versicherer sind doch nicht alle ident?

Walter Michael Fink

office@RMF.at

zum Artikel: „Zahlscheingebühr bei Versicherung nicht erlaubt”.

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