Nationalratsbeschlüsse zu Finanzmarkt und Nachhaltigkeit

22.1.2026 – Mit dem Finanzmarktsammelgesetz und dem Nachhaltigkeitsberichtsgesetz hat der Nationalrat zwei Gesetze beschlossen, die auch für die Versicherungsbranche von Bedeutung sind.

Parlament (Bild: Parlamentsdirektion/Katharina Bernhard)
Bild: Parlamentsdirektion/
Katharina Bernhard)

Der Nationalrat hat am Mittwoch das „Finanzmarktsammelgesetz“ beschlossen.

Es dient der Umsetzung verschiedener EU-Regelungen und umfasst insgesamt 22 Gesetzesnovellen und ein neues Gesetz, das „EuGB-Verordnung-Vollzugsgesetz“ (EuGB: European Green Bond).

Dabei geht es etwa darum, durch einheitliche Standards und Transparenzregeln für die Emission „grüner Anleihen“ das Vertrauen der Investoren zu stärken und „Greenwashing“ zu verhindern.

European Single Access Point

Auch das europäische Portal „European Single Access Point“ (ESAP) ist Gegenstand der Novelle. Zwecks des ESAP ist, einen einfachen und strukturierten Zugang zu finanziellen und nichtfinanziellen Unternehmensinformationen ermöglichen.

Damit soll er Entscheidungsträger, Anleger und andere Interessenträger in Wirtschaft und Gesellschaft darin unterstützen, „fundierte, sachkundige sowie umwelt- und sozialverträgliche Investitionsentscheidungen“ zu treffen, wie es in den Anmerkungen zur Regierungsvorlage heißt.

Europarechtliche Grundlage ist die Verordnung (EU) 2023/2859 zur Einrichtung eines zentralen europäischen Zugangsportals für den zentralisierten Zugriff auf öffentlich verfügbare, für Finanzdienstleistungen, Kapitalmärkte und Nachhaltigkeit relevante Informationen – kurz „ESAP-Verordnung“.

Das Finanzmarktsammelgesetz nimmt in diesem Zusammenhang Änderungen am Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, am Pepp-Vollzugsgesetz und am Priip-Vollzugsgesetz vor. Dazu gehören Vorschriften über die Zuständigkeit der FMA und die Übermittlung von Informationen an diese.

Auch Nachhaltigkeitsberichtsgesetz verabschiedet

Ebenfalls verabschiedet wurde das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG). Auch dieses enthält Änderungen am Versicherungsaufsichtsgesetz.

Unter anderem werden Vorgaben aus der Richtlinie (EU) 2022/2464 – das ist die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) – umgesetzt.

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Nachhaltigkeit · Versicherungsaufsicht · Versicherungsaufsichtsgesetz
 
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